Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 05.10.2018

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 1257/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41189
OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 1257/18 (https://dejure.org/2018,41189)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.08.2018 - 4 U 1257/18 (https://dejure.org/2018,41189)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. August 2018 - 4 U 1257/18 (https://dejure.org/2018,41189)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,41189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs hinsichtlich der Verletzung einer Vertraulichkeitsabrede

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2
    Voraussetzungen eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs hinsichtlich der Verletzung einer Vertraulichkeitsabrede

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 1257/18
    Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter vorbeugender Unterlassungsanspruch besteht nur, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in fraglicher Weise rechtswidrig verhalten (so BGH, Urteil vom 17.08.2011 - I ZR 57/09 - zit. nach juris, wie alle im Beschluss zitierten Entscheidungen; vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2015 - 16 U 2/15).

    Die Tatsache allein, dass sich ein Beklagter gegen die Klage verteidigt und dabei die Auffassung äußert, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, ist nicht als eine Berühmung zu werten, die eine Erstbegehungsgefahr begründet (vgl. BGH, Urteil vom 17.08.2011 -I ZR 57/09-).

  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 79/11

    Äußerungen im Gerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 1257/18
    Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren dienen oder die dort in Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten, etwa als Zeuge, gemacht werden, rechtfertigen in aller Regel keine gesonderte Ehrenschutzklage (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2007 - VI ZR 14/07; Urteil vom 28.02.2012 - VI ZR 79/11).
  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 1257/18
    Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren dienen oder die dort in Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten, etwa als Zeuge, gemacht werden, rechtfertigen in aller Regel keine gesonderte Ehrenschutzklage (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2007 - VI ZR 14/07; Urteil vom 28.02.2012 - VI ZR 79/11).
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZR 382/15

    Schutz der Privatsphäre: Presseberichterstattung über den Gesundheitszustand

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 1257/18
    Eine Äußerung kann nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst und rein isolierter Betrachtung zugeführt werden (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.2016 - VI ZR 382/15).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2015 - 16 U 2/15

    Haftung des Betreibers eines Internetportals zur Bewertung von Ärzten wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 1257/18
    Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter vorbeugender Unterlassungsanspruch besteht nur, soweit ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, der Anspruchsgegner werde sich in naher Zukunft in fraglicher Weise rechtswidrig verhalten (so BGH, Urteil vom 17.08.2011 - I ZR 57/09 - zit. nach juris, wie alle im Beschluss zitierten Entscheidungen; vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2015 - 16 U 2/15).
  • OLG Dresden, 14.10.2019 - 4 U 2001/19

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Bei der Interpretation einer Äußerung ist es unzulässig, diese aus dem sie betreffenden Kontext herauszulösen und einer rein isolierten Betrachtung zuzuführen (vgl. statt aller BGH, Urteil vom 29.11.2016 - VI ZR 382/15; Senat Beschluss vom 21. August 2018 - 4 U 1257/18 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Dresden, 02.12.2019 - 4 U 2001/19
    Bei der Interpretation einer Äußerung ist es unzulässig, diese aus dem sie betreffenden Kontext herauszulösen und einer rein isolierten Betrachtung zuzuführen (vgl. statt aller BGH, Urteil vom 29.11.2016 - VI ZR 382/15; Senat Beschluss vom 21. August 2018 - 4 U 1257/18 -, Rn. 7, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 05.10.2018 - 4 U 1257/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,38840
OLG Dresden, 05.10.2018 - 4 U 1257/18 (https://dejure.org/2018,38840)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.10.2018 - 4 U 1257/18 (https://dejure.org/2018,38840)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Oktober 2018 - 4 U 1257/18 (https://dejure.org/2018,38840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,38840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs hinsichtlich der Verletzung einer Vertraulichkeitsabrede

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2
    Voraussetzungen eines vorbeugenden Unterlassungsanspruchs hinsichtlich der Verletzung einer Vertraulichkeitsabrede

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.10.2018 - 4 U 1257/18
    Die hilfsweise übereinstimmende Erledigungserklärung ist unzulässig (vgl. Althammer in Zöller, Kommentar zur ZPO , 33. Aufl., § 91a Rn. 13; vgl. BGH, Urteil vom 08.02.1989 - IVa ZR 98/87 - juris).
  • BGH, 08.02.2011 - II ZR 206/08

    Hilfsweise Erledigungserklärung im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess - Wella

    Auszug aus OLG Dresden, 05.10.2018 - 4 U 1257/18
    Für einen Feststellungsantrag, der in einer einseitigen hilfsweisen Erledigungserklärung enthalten ist, fehlt grundsätzlich das erforderliche rechtliche Interesse, das regelmäßig in einer günstigen Kostenfolge liegt (so BGH, Beschluss vom 30.04.2014 - III ZB 37/12 - juris; vgl. BGH, Urteil vom 08.02.2011 - II ZR 206/08 - juris).
  • BGH, 30.04.2014 - III ZB 37/12

    Schiedsgerichtsbarkeit: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Dresden, 05.10.2018 - 4 U 1257/18
    Für einen Feststellungsantrag, der in einer einseitigen hilfsweisen Erledigungserklärung enthalten ist, fehlt grundsätzlich das erforderliche rechtliche Interesse, das regelmäßig in einer günstigen Kostenfolge liegt (so BGH, Beschluss vom 30.04.2014 - III ZB 37/12 - juris; vgl. BGH, Urteil vom 08.02.2011 - II ZR 206/08 - juris).
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 20/90

    Systemunterschiede - Erstbegehungsgefahr; Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.10.2018 - 4 U 1257/18
    Der für diese Auffassung herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.01.1992 (Az. I ZR 20/90 - juris) lässt sich gerade nicht entnehmen, dass der auf Unterlassung in Anspruch Genommene bereits im vorprozessualen Schriftverkehr zu einer solchen Klarstellung verpflichtet wäre.
  • OLG Hamm, 14.08.2023 - 31 U 125/21

    Örtliche Zuständigkeit; negative Feststellungsklage; Zahlungsklage;

    Auch die übereinstimmende hilfsweise Erledigungserklärung der Parteien ist unter Aufrechterhaltung ihrer streitigen Sachanträge unwirksam (BGH, NJW 1967, 564, 565; OLG Dresden, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 4 U 1257/18, juris Rn. 5; Smid/Hartmann in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 91a Rn. 12; Zöller/Althammer, ZPO, 34. Aufl., § 91a Rn. 13 mwN; Gehle in: Anders/Gehle, ZPO, 81. Aufl., § 91a Rn. 98).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht